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   BVerwG, 18.04.1956 - V C 145.55   

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https://dejure.org/1956,55
BVerwG, 18.04.1956 - V C 145.55 (https://dejure.org/1956,55)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1956 - V C 145.55 (https://dejure.org/1956,55)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1956 - V C 145.55 (https://dejure.org/1956,55)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung einer Mieterhöhung - Unrichtige Auslegung einer Verordnungsnorm - Anwendbarkeit auf die für Altwohnraum typischen Eigenschaften und Eigenarten - Minderung des Wohnwertes von Altbauwohnungen - Entwertung aufgrund der Zunahme des Straßenverkehrs - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MRVO Nr. 165 §§ 61, 75, 90

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 245
  • NJW 1956, 1214
  • DVBl 1956, 682
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54

    Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1956 - V C 145.55
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Verordnung in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich dem Erlaß der Einspruchsentscheidung (vgl. BVerwGE 2, 55 ff.), rechtsgültig war.
  • BVerwG, 14.12.1955 - V C 27.55
    Auszug aus BVerwG, 18.04.1956 - V C 145.55
    Wie der Senat im Urteil vom 14. Dezember 1955 - BVerwG V C 27.55 - rechtsgrundsätzlich entschieden hat, ist § 2 Abs. 1 Satz 3 a.a.O. gerade auch auf die für jeden Altwohnraum typischen Eigenschaften und Eigenarten anzuwenden, die den Wohnwert der Altbauwohnungen mindern, weil sie infolge von Änderungen der Wohngewohnheiten der für sie in Frage kommenden Mieterschaft entweder als störend oder nachteilig oder aber nicht mehr, wie im Jahre 1914, als wertsteigernde Vorzüge empfunden werben.
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    1957, 368; OLG München, MDR 1957, 298 [OLG München 04.02.1957 - 1 W 847/56]; OVG Münster - II. Senat - in der in NJW 1956, 1214 abgedruckten Wiedergabe seiner Entscheidung; ferner OVG Münster - VIII. Senat -, NJW 1955, 197; im Ergebnis auch OLG Oldenburg, MDR 1963, 225; Stein-Jonas-Schönke, Anm. V zu § 91 a ZPO; Baumbach-Lauterbach, a.a.O., Anm. 2 zu § 91 a ZPO; Pohle, MDR 1957, 665 [BGH 18.02.1957 - II ZR 287/54] [666]; Mein, DRiZ 1958, 47; a.A. im Falle einer beklagten Behörde Müller, ZMR 1955, 131).
  • BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63

    Anspruch auf Ausstellung eines Flüchtlingsausweises - Rechtliche Voraussetzung

    Es ist davon auszugehen, daß es in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozeß eine förmliche Beweislast im Sinne einer den Parteien obliegenden Beweisführungspflicht nicht gibt (so bereits BVerwGE 3, 245).
  • BVerwG, 10.08.1961 - I CB 133.60

    Rechtmäßigkeit von Verfahrensabschnitten eines Umlegungsverfahrens - Auswirkungen

    Die Auffassung des Klägers, daß das angefochtene Urteil von der Rechtsprechung des Senats, insbesondere von seinen Entscheidungen BVerwGE 2, 154; 3, 246 [BVerwG 18.04.1956 - V C 145/55]und 8, 343 abweiche, trifft nicht zu.
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